Die Koordinierungsstelle "Ehrenamtliche Aktivitäten im Flüchtlingsbereich in RLP" hat in ihrem März-Infobrief eine tolle Zusammenstellung zum Thema Flüchtlinge und Arbeit/Praktika geliefert, welce wir hier wiedergeben:

Die Voraussetzungen des Zugangs zu Arbeit, Ausbildung und Praktikum wurden in den letzten Monaten mehrmals verändert. Neben der Verkürzung der Vorrangprüfung auf 15 Monate wurden Praktika zur Erprobung unter bestimmten Bedingungen ohne Prüfung durch die Arbeitsagentur ermöglicht.

Ob eine möglichst schnelle Arbeitsmarktintegration sinnvoll ist, muss jedoch im Einzelfall entschieden werden. Um Frustrationen zu vermeiden und längerfristige Perspektiven zu ermöglichen, sollte nach Ansicht von ExpertInnen aus Projekten und Arbeitsverwaltung der Erwerb möglichst weitgehender deutscher Sprachkenntnisse, wo immer möglich, vorrangig sein.

Einen sehr detailierten Überblick zum Arbeitsmarktzugang gibt die aktuelle Zusammenstellung der Caritas Osnabrück insbesondere zum Thema Praktika.

Kurzbeschreibung:
Möchten Flüchtlinge mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis, ein Praktikum oder eine sonstige betriebliche Tätigkeit oder Maßnahme aufnehmen, stellen sich z.B. folgende Fragen:

  • Wird eine Beschäftigungserlaubnis benötigt?
  • Muss die Bundesagentur für Arbeit der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis zustimmen?
  • Muss für die Tätigkeit der Mindestlohn oder eine sonstige Vergütung gezahlt werden?
  • Ist ein Praktikum sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtig?
  • Sind die Flüchtlinge gesetzlich unfallversichert?

Diese Fragen sind für die unterschiedlichen Tätigkeitsformen nicht einheitlich zu beantworten. Um in diesem komplexen Feld den Überblick zu bekommen, wurde die Arbeitshilfe erstellt.

Die Arbeitshilfe ist für Hauptamtliche und Arbeitgeber konzipiert, aber auch für Ehrenamtliche mit ersten Erfahrungen in dem Gebiet hilfreich und anwendbar.

Es empfiehlt sich zunächst die Tabelle am Ende der Arbeitshilfe zum Ausgangspunkt der jeweiligen Sachklärung zu machen und sie als Wegweiser für eine weiterführende Beratung zu nutzen.  
Die Arbeitshilfe zum herunterladen findet ihr auf der Seite awo-informationsservice.org.

Unter dem Überschrift: „Beschäftigung von geflüchteten Menschen“ bietet auch die Arbeitsagentur Informationen und Kontaktnummern für Fragen an: arbeitsagentur.de

Aktuelle Informationen findet ihr zudem auf dem neuen Informationsportal der Landesregierung für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen.