Der Beirat für Migration läd zum Interkulturellen Fest am Samstag, den 25. Juni 2020 von 11.00 Uhr bis 17,00 Uhr auf den Schützenplatz Mayen ein.

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InterkulturellesFestklProgrammkl

Römisch Katholische Kirche

Pfarreiengemeinschaft Mayen
Pfarrer: Jörg Schuh
Pfarrbüro: Kirchplatz 11, 56727 Mayen
Fon: 02651 76260
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www.pfarreiengemeinschaft-Mayen.de

Evangelische Kirche

Evangelische Kirchengemeinde Mayen
Pfarrerin Metje Steinau
Im Trinnel 19, 56727 Mayen
Tel.: 02651/700960
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www.evangelische-kirche-mayen.de

Evangelische Freikirchen

Evangelische Freikirchliche Gemeinde Mayen
Siegfriedstraße 86a, 56727 Mayen
www.efgmayen.de/

Christen Gemeinde Mayen
Siegfriedstraße 70b, 56727 Mayen
Tel: 02651 9510888
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www.cgmayen.de

Adventgemeinde Mayen
Römerstieg 4B, 56727 Mayen
Tel.: 01737791909 oder 015784601708
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www.Adventgemeinde-mayen.de

Die Kreisverwaltung informiert: 

Aktuell Informationen, Stand 30.05.

Liebe Unterstützer*innen der ukrainischen Geflüchteten, 

der Überfall auf die Ukraine am 24.02.2022 ist nun gut drei Monate her. Noch immer ist kein Ende in Sicht. Rund 780.000 Menschen sind aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, 38.000 kamen in Rheinland-Pfalz an, davon leben nun etwa 1950 Ukrainer im Landkreis Mayen-Koblenz (Stand 25.05.2022). Sie haben die Ukrainer bislang in allen Belangen unterstützt und sind dabei selbst zu Experten geworden. Darum verzichten wir hier auf die Wiederholung der FAQ aus April 2022. 

Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Ukrainer ein neues Gesetzespaket beschlossen, das verschiedene Rechtsgebiete umfasst und Verbesserungen in der Versorgung und Unterstützung der Ukrainer und auch der übrigen Flüchtlinge bringen soll. Das „Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze“ wurde im Bundestag am 12.05, im Bundesrat am 20.05. beschlossen und tritt zum 01.06.2022 in Kraft. 

Wir möchten Sie im Folgenden über wesentliche Änderungen aus dem Gesetz informieren und weitere Hinweise geben: 

Übergang vom AsylbLG ins SGB II und SGB XII: Ukrainer, die ihren Termin bei der Ausländerbehörde hatten und dort ihre Fiktionsbescheinigung erhalten haben, dürfen zum Folgemonat nach Aushändigung der Fiktionsbescheinigung ins Jobcenter wechseln. Für die Meisten wird der Wechsel daher zum 01.06.2022 möglich sein. Das Jobcenter übernimmt nicht nur die Auszahlung der Grundsicherung, sondern auch die Arbeitsvermittlung, Beratung und Unterstützung bei weiteren Punkten, wie der Suche nach einem Sprachkurs und der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Alle Personen, die eine Fiktionsbescheinigung haben, sollten auch den Kurzantrag SGB II per Post erhalten haben. Der Antrag sollte umgehend ausgefüllt und beim Jobcenter abgegeben werden. 

Was tun, wenn die Fiktionsbescheinigung noch nicht vorliegt? Der Wechsel ins Jobcenter erfolgt erst im Monat nachdem die Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde, Wer noch keine Fiktionsbescheinigung hat, wendet sich bitte an die Ausländerbehörde (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Das Sozialamt zahlt weiter Asylbewerberleistungen, bis das Jobcenter die Zahlungen übernimmt. Wer trotz Fiktionsbescheinigung noch keinen Kurzantrag für das Jobcenter erhalten hat, wendet sich bitte an das Sozialamt der Kommune oder an die nächstgelegene Geschäftsstelle des Jobcenters (https://www.jobcenter-myk.de/). Wer bereits die Altersgrenze nach §7a SGB II erreicht hat (zurzeit etwa 65 Jahre und 11 Monate), oder nicht „erwerbsfähig“ ist, also keine 3 Std. täglich arbeiten kann, bleibt in Betreuung des Sozialamtes. 

Übergang von der Krankenhilfe in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV): Alle Geflüchteten, die ins Jobcenter wechseln, müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden und dort eine Mitgliedschaft beantragten. Die Mitgliedsbescheinigung ist beim Jobcenter vorzulegen. Das Jobcenter bezahlt die monatlichen Beiträge. Mit der Mitgliedschaft bei der GKV erhält man auch eine Krankenkassenkarte mit der man im üblichen Rahmen ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder nicht „erwerbsfähig“ sind, bleibt die Krankenhilfe zuständig. 

Einmalzahlung im Juli 2022 – Anlass COVID-Pandemie: Erwachsene Leistungsberechtigte (AlgII/ SGB XII/ SGB II) erhalten im Juli 2022 aufgrund der COVID-Pandemie eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Gesetzliche Regelungen mit den Einzelheiten finden sich zum Nachlesen im § 17 AsylbLG, §72 SGB II, §144 SGB XII. 

Sofortzuschlag pro Kind ab Juli 2022: Eltern, die Leistungen nach dem AsylbLG, SGB XII oder SGB II erhalten, erhalten für Kinder, die in ihrem Haushalt leben ab Juli 2022 einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro pro Kind. Die genauen Einzelheiten dazu finden sich im §72 SGB II, §16 AsylblG oder §145 SGB XII. Die Leistungsträger (Sozialamt, Jobcenter) werden die Betroffenen voraussichtlich hierzu informieren. 

Änderung der Wohnsitzauflage: Die gesetzlichen Änderungen haben auch zur Folge, dass die Zuweisungsentscheidung für eine Stadt/ einen Landkreis nun mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erlischt. Für die Ukrainer gilt mit Erteilung des Aufenthaltstitels nach §24 AufenthG dann die Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG. Ukrainer müssen/ dürfen also für die ersten drei Jahre die Wohnung in dem (Bundes-) Land nehmen, in dem man zuerst zugewiesen und aufgenommen wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich in ganz RLP möglich ist. Das Land könnte aber eine Einschränkungen nach §12a Abs. 4 AufenthG aussprechen. Daher gilt: Beantragen Sie bitte die Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der „abgebenden“ Ausländerbehörde VOR dem geplanten Umzug, damit eine Anmeldung am neuen Wohnort möglich wird. 

Aufenthalt in der Ukraine/ Ausland: Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltstitel (Ukrainer/Flüchtlinge) können sich bis zu 6 Monate erlaubt im Ausland aufhalten (vgl. §51 AufenthG). Damit die Wiedereinreise unproblematisch gelingt, sollte der elektronische Aufenthaltserlaubnis und der gültige Reisepass bei der Wiedereinreise nach Deutschland vorgelegt werden. Die „Ersatzbescheinigung“ der Ausländerbehörde dürfte für eine Wiedereinreise NICHT ausreichen. 

KFZ-Versicherung – Ukrainische Fahrzeuge – Regeln ab 01.06.22: Ukrainische Fahrzeughalter sollten für ihr Fahrzeug ab Juni eine aktuelle Versicherungsbescheinigung ihrer KFZ-Versicherung vorlegen können (Grüne Karte). Kann die Grüne Karte nicht vorgelegt werden und hat man auch keine „Grenzversicherung“ abgeschlossen, droht ab Juni 2022 die Stilllegung des Fahrzeugs. Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2022 haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes nach dem AuslPflVG für bis zu einem Jahr anzubieten. Mehrsprachige Informationen hierzu bietet der Gesamtverband: https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714 

Ukrainischen Führerschein jetzt umschreiben: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf weiterhin den ukrainischen Führerschein nur die ersten sechs Monate nutzen. Bis dahin muss der Führerschein umgeschrieben werden. Für die Umschreibung muss die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland abgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann auch auf Russisch abgelegt werden. Der ADAC gibt hilfreiche Tipps für die Umschreibung: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/fuehrerscheinumschreibung-fluechtlinge/ 

Ukrainische Hryvnia-Banknoten umtauschen: Das Bundesfinanzministerium informiert, dass man seit 24.05.2022 die ukrainischen Banknoten in allen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen kann.
Mehr dazu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/ 

Öffentlicher Nahverkehr ab 01.06.2022: Während in den Fernzügen der Deutschen Bahn die kostenlose Beförderung für Ukrainer weiterhin gilt, gilt sie in den meisten Regionen im Nahverkehr nicht mehr. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antritt der Reise am Kartenschalter der Deutschen Bahn und beim jeweiligen Busfahrer zu informieren. Alternativ kann von Juni bis August 2022 das Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr genutzt werden. 

Kostenlose Rechtsberatung: Das Justizministerium fördert seit Jahren die kostenlose Rechtsberatung in den Räumen der Familienbildungsstätte Koblenz, Hohenfelder Straße 16, 56068 Koblenz. Die Beratung für Personen im „Transferleistungsbezug“ (Alg2, SGB XII, AsylbLG, etc) findet an jedem vierten Donnerstag im Monat in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Termine müssen vorher vereinbart werden, um eine Beratung sicherstellen zu können. Nähere Infos und Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.fbs-koblenz.de/kurssuche/kurs/Offene+Rechtsberatung/nr/S30315/bereich/details/


Ältere Informationen: 

Was in den ersten Tagen zu tun ist: Alle Ukrainer, die eine dauerhafte Unterkunft bezogen haben,  sollten sich die 1. beim Bürgeramt anmelden. Hierfür wird eine „Bestätigung vom Wohnungsgeber“ verlangt, die bundesweit einheitlich ist. Ferner sollte man 2. ein Girokonto eröffnen. Hierfür muss die Meldebescheinigung und der Reisepass vorgelegt werden. 3. den Briefkasten mit den Namen der Mitbewohner beschriften (es klingt banal), 4. Bei Bedarf einen Antrag auf Asylbewerberleistungen beim Sozialamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Bedürftig ist eine Person, wenn Kosten für Lebenshaltung, Miete, Nebenkosten oder Krankenhilfe nicht selbst bestritten werden können. 

Kostenloser Nahverkehr: Die Deutsche Bahn oder auch der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (https://www.vrminfo.de/) informieren auf ihren Internetseiten, dass Ukrainer kostenlos Busse und Bahnen nutzen können. Wir haben beim VRM nach Einzelheiten gefragt:

Für den gesamten Verkehrsverbund Rhein-Mosel (Übersichtskarte) gilt, dass Busse und Bahnen vorerst bis 31.05.2022 kostenlos genutzt werden dürfen. Als „Fahrkarte“ reicht hierfür der ukrainische Reisepass oder die ukrainische ID-Karte. Wer beides nicht besitzt, kann über das Sozialamt vor Ort eine „Help-Ukraine-Karte“ erhalten, die ersatzweise gilt. Die „Help-Ukraine-Karte“ kann voraussichtlich ab 01.04.22 in den Sozialämtern des Landkreises Mayen an berechtigte Personen die kostenlose Mitfahrmöglichkeit nicht allen Fahrern und Fahrkartenkontrolleuren bekannt. Der VRM hat daher alle angegliederten Verkehrsunternehmen am 11.03.2022 nochmals informiert.

Kostenlose SIM-Karten für Ukrainer: Die Deutsche Telekom, Vodafone und weitere Betreiber bieten zurzeit kostenlose SIM-Karten für Ukrainer. Diese SIM-Karten ermöglichen kostenlose Telefonate, SMS und ein bestimmtes Datenvolumen. Betreiber von Flüchtlingsunterkünften können kostenlose Giga-Cubes erhalten, mit denen bis zu 200 Personen kostenlos WLAN-Surfen können. Benötigt wird nur eine Steckdose. Der WDR hat zu dem Thema hilfreiche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch zusammen gestellt:

https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-kostenlos-telefonieren-internet-100.html

JugendNotmail - Mailberatung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
JugendNotmail (https://jugendnotmail.de/) bietet ab sofort die Mailberatung durch ehrenamtliche Fachkräfte in Russisch, Ukrainisch, Slowakisch/Tschechisch, Polnisch und Englisch an. Die Website ist auch in Englisch verfügbar. JugendNotmail stellt Flyer in Russisch, Ukrainisch und Englisch mit einem QR-Code zum Beratungsangebot für Ratsuchende bereit.

Mit dem kostenlosen, vertraulichen und datensicheren Online-Beratungsangebot kann JugendNotmail den geflüchteten Kindern und Jugendlichen helfen, die Erlebnisse besser zu verstehen und sich in all dem inneren und äußeren Chaos zu orientieren. Die Mailberatung kann keine Therapie ersetzen, aber sie kann eine erste Möglichkeit sein, die belastenden Erfahrungen anonym zu teilen. und die damit einhergehenden Gefühle wie Ohnmacht, Hilflosigkeit, Angst, Trauer und Wut zu sortieren.

IB Koblenz bietet Sprachkurse für Geflüchtete an
Der Internationale Bund (IB) bietet ab Freitag, 1. April, in der Schlossstraße 40 und 51 in Koblenz Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine inklusive Kinderbetreuung

an. Die Kurse finden nachmittags statt und werden vom IB finanziert. In derzeit laufenden vom Land finanzierten Sprachkursen beim IB gibt es noch freie Plätze für Personen mit Vorkenntnissen. 
Ab Montag, 2. Mai, werden neue Kurse inklusive Kinderbetreuung beginnen. Anmeldung unter Tel. 0261/973 526 86 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Haustiere aus der Ukraine – Quarantäne - Vermittlung von Unterkünften
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass für Haustiere aus der Ukraine erleichterte Einreisebestimmungen gelten. Die Halter der Tiere sollen sich mit dem Veterinäramt (hier: Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) in Verbindung setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres zu überprüfen und weitere Maßnahmen zu vereinbaren (Impfen, Chippen, etc.). Die Halter werden gebeten, bis zum Kontakt mit dem Veterinäramt auf besondere Hygiene zu achten, um die mögliche Übertragung von Krankheiten wie Tollwut zu verhindern. Im beigefügten Link finden Sie weitere Informationen auf Englisch, Russisch, Ukrainisch. Sofern das Haustier nicht mit in die Flüchtlingsunterkunft genommen werden kann, bietet das BMEL zudem eine Vermittlung von Haustiere über eine Plattform an: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html

Probleme mit dem ukrainischen Bargeld und Zahlungsverkehr: Mehrere Banken berichten über Probleme im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Zahlungen in die Ukraine funktionieren noch weitestgehend. Abbuchungen vom ukrainischen Girokonto sind faktisch unmöglich, bestenfalls dem Zufall überlassen, es gibt hierzu positive Einzelmeldungen.

Das mitgebrachte Bargeld ist im Ausland aktuell wertlos, da es in Europa nicht eintauschbar ist.

Mehr dazu https://www.sparkasse.de/aktuelles/zahlungsverkehr-ukraine-russland.html#zahlungsverkehr-ukraine

Geldtransfer in die Ukraine kostenlos möglich: Die Ukrainische Nationalbank und mehrere Geldtransfer-Organisationen (Western Union, Moneygram, etc.) berichtet parallel, dass Geldtransfers in die Ukraine derzeit ohne Gebühr möglich sind.

https://bank.gov.ua/en/news/all/mijnarodni-sistemi-perekazu-koshtiv-pidtrimuyut-ukrayinu-ta-yiyi-gromadyan

Aufenthaltstitel: Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) teilte heute mit, dass  der Beschluss des Rates der Europäischen Union noch am 04.03. veröffentlicht wurde und bereits in Kraft getreten ist. Nach der „Massenzustromrichtlinie“ ist die Ausländerbehörde ermächtigt, einen Aufenthaltstitel (AE) nach § 24 AufenthG ab sofort auszustellen. Zum begünstigten Personenkreis zählen Ukrainer, und Drittstaatenangehörige mit Schutzstatus sowie deren Kinder, die sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Alle Ukrainischen Staatsangehörigen, die sich beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde melden, werden von der Ausländerbehörde Zug um Zug eingeladen, um den Aufenthaltstitel zu beantragen. 

Asylbewerberleistungen: Ukrainische „Vertriebene“ (§24 AufenthG), die hilfebedürftig sind, sollten zügig, nachdem sie sich am neuen Wohnort angemeldet haben, auch einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Das zuständige Sozialamt befindet sich in derselben Verwaltung wie das Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt.  

Über den Antrag auf Asylbewerberleistungen kann seitens der Verwaltung bereits entschieden werden, auch wenn noch kein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorliegt. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeinde. Ein Sozialhilfebezug nach §23 SGB XII kommt aufgrund der vorrangigen Leistungen im nicht mehr in Betracht.

Das Sozialamt leitet eine Kopie auch der Pässe automatisch an die Ausländerbehörde weiter, damit dort der Aufenthaltstitel beantragt werden kann.

Arbeitsmarktzugang: Das BMI teilte heute mit, dass eine Arbeitserlaubnis sofort mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 BeschV ausgestellt werden kann, ohne dass hierfür ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen muss. Im Einzelfall darf eine Arbeit sogar schon vor dem Aufenthaltstitel nur anhand einer „Fiktionsbescheinigung“ angetreten werden. Die Erteilung einer direkten Arbeitserlaubnis eröffnet ukrainischen Flüchtlingen weitere Unterstützungsleistungen der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen erhalten Sie ebendort. 

Ohne Unterkunft oder ohne Pass: Wer ohne Identitätsdokument nach Deutschland eingereist und auf Hilfe angewiesen ist (Wohnraum, Geld, Lebensmittel, Arzt) ist als „Schutzsuchender“ zu werten und muss bitte in der Erstaufnahmeeinrichtung (kurz: AfA) AfA Trier, Dasbachstr. 19, 54292 Trier für einen Asylantrag und die Erstversorgung vorsprechen.  Das gleiche gilt für Personen, die nicht dauerhaft (min. 3 Monate) bei ihren Bekannten unterkommen können und auf eine zugewiesene Unterkunft angewiesen sind.

In der AfA Trier werden „rund um die Uhr“ Neuankömmlinge aufgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Ein Asylantrag ist nach der Information des Integrationsministeriums vom 09.03.22 NICHT erforderlich

Deutsch lernen: Derzeit beginnen in Weißenthurm und in Mayen landesgeförderte Sprachkurse „Sprachziel:Deutsch“. „Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer“, so das Integrationsministerium (MFFKI) auf ihrer Homepage. Wenn Sie ukrainische Bürger für diese Kurse anmelden möchten wenden Sie sich für

  • Weißenthurm an Frau Simon, VHS Weißenthurm, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 02637-913 162
  • Mayen an Frau Mertgen, IB Südwest gGmbH, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0151-4024 2750
  • Mayen „Frauenkurs mit/ohne Kinderbetreuung“, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0261-108 123

Auch hier gilt, dass ein Visum oder „nur“ ein Reisepass nicht für die Teilnahme ausreicht. Wenn nötig, können bei Hilfebedürftigkeit (AsylbLG) die Fahrtkosten zum Kurs übernommen werden. 

Ohne-Wörter-Bücher: Wenn „Sprache“ noch nicht funktioniert und es aber schnell gehen muss, können „Ohne-Wörter-Bücher“ eine echte Hilfe sein. Der Langenscheid-Verlag bietet ein umfangreiches OhneWörterBuch mit 650 sortierten Bildern (vgl. https://www.reuffel.de/detail/ISBN-9783125141568/OhneWörterBuch). Kostenloses Material gibt es aber auch für Schwerpunktbereiche wie KiTa, Grundschule, Familien im Downloadbereich von: https://icoonforrefugees.com/. Wer mag, kann auch den Google Translator  auf dem Handy ausprobieren. Für das Übersetzen von Texten möchten wir Ihnen https://www.deepl.com/de/translator empfehlen, da das deutsche Produkt sehr präzise ist und europäischen Datenschutzrichtlinien entspricht..

Krankenversicherung: Grundsätzlich sind die medizinische Behandlungskosten von den Ukrainischen Staatsangehörigen selbst zu tragen, sofern sie über entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Wer also nicht hilfebedürftig ist, sollte sich daher freiwillig privat krankenversichern. Die privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Verträge an.

Ukrainische Staatsangehörige, die hilfebedürftig sind und Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe beziehen, erhalten mit den Asylbewerberleistungen alle notwendigen „Hilfen zur Gesundheit“ vom Staat. Diese schließen in den ersten 18 Monaten aber nur eine Basisversorgung ein (akute Krankheit und Schmerzen). Erst ab dem 19 Monat findet eine Regelversorgung vergleichbar mit den Krankenkassenleistungen statt (vgl. §§1, 2 AsylbLG).

In akuten Notfällen rufen Sie bitte IMMER die Notrufnummer 112 an oder suchen die Notaufnahme eines Krankenhauses auf.

Ukrainischen oder Russischen Renten: Es gibt Hinweise, dass ukrainische Renten im Ausland nicht mehr realisiert werden, also nicht mehr überwiesen werden. Russische Renten können schon durch die Trennung Russlands vom SWIFT-System nicht mehr nach Deutschland überwiesen werden. Daher teilt das BMAS mit, dass  Rentenansprüche aus der Ukraine und aus Russland bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht mehr angerechnet werden. Bitte beachten Sie aber, dass jegliche Einkünfte, die nicht zweckgebunden sind, z.B. weil  „ein Dritter“ Ihnen Geld auf Ihr Konto überweist, anzugeben und anzurechnen sind. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Sozialamt.

Corona-Schutzimpfung ohne Termin möglich: Die meisten Ukrainer gelten aus Sicht der örtlichen Gesundheitsämter leider als ungeimpft. Die Impfstoffe Sputnik und Sinovac sind in der EU nicht zugelassen. Die digitalen Impfzertifikate funktionieren vielfach nicht mehr. Alle, die Ukrainer, die aktuell nicht vollständig geimpft sind, sollten dies im eigenen Interesse zügig nachholen. Sie können auch ohne Gesundheitskarte kurzfristig eine Impfung erhalten. Das Corona-Impfzentrum rechnet in dem Fall direkt mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz ab. Für die Abrechnung braucht man lediglich das Identitätsdokument, die Meldebescheinigung und den Asylbewerberleistungsbescheid. Mehr dazu: https://www.kv-rlp.de/praxis/coronavirus/impfung/ .

Informationsmaterialien auf Ukrainisch finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/

Das Landesimpfzentrum Koblenz teilt mit, dass für eine Corona-Schutzimpfung derzeit kein Termin notwendig ist. Das Impfzentrum bietet Impfungen mit BionTech, Moderna oder Novavax an. Auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren mit dem Kinder-Impfstoff von BionTech sind möglich. Hierzu noch ein paar Hinweise:

  • Ein Reisepass oder Ausweis vereinfachen den Prozess. Dieser sollte -wenn möglich- mitgeführt werden.
  • Wichtige Personendaten für die Impfung: Eine aktuelle deutsche Anschrift, eine Mobilnummer und eine E-Mailadresse
  • Wenn vorhanden, soll ein Impfpass mitgeführt werden. Wenn nicht vorhanden, werden von Seiten des Landesimpfzentrums Einlegeblätter ausgestellt.
  • Digitale Impfpässe werden vom Landesimpfzentrum direkt vor Ort ausgestellt.
  • Aufklärungsbögen und Informationsmaterial sind in verschiedenen Sprachen vorhanden (ukrainisch, russisch, etc.).

Zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten (März) können ausnahmslos alle Geflüchteten ab 5 Jahren zur Impfung in das Landesimpfzentrum Koblenz kommen.

Anschrift:
Landesimpfzentrum Koblenz
Im Metternicher Feld 18
56072 Koblenz

Öffnungszeiten im März:
Montag:          09:00 - 16:30
Dienstag:        geschlossen
Mittwoch:        geschlossen
Donnerstag:    09:00 - 16:30
Freitag:           09:00 - 16:30
Samstag:        09:00 - 16:30
Sonntag:         geschlossen

Weitere allgemeine Informationen zum Test- und Impfangebot in Koblenz auch unter: https://www.koblenz.de/coronavirus/

Schulbesuch: Der Schulbesuch für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben, Pflicht (§56 SchulG). Der Schulbesuch dauert in der Regel 12 Jahre (§7 SchulG). Ukrainische Staatsangehörige, die minderjährig sind und sich aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz aufhalten, sind somit praktisch ab dem Tag der „Wohnsitznahme“ an einer entsprechenden Schule anzumelden. Ausgenommen sind Personen, die bereits einen Schul- oder Berufsabschluss haben.. Wer in der Ukraine ein Gymnasium besucht hat, sollte in Deutschland auch wieder an einem Gymnasium angemeldet werden. Die staatlichen Schulen dürfen Schüler nicht alleine aufgrund der Sprachdefizite ablehnen. Für weitere Informationen lassen Sie sich bitte von der entsprechenden Schule vor Ort oder Migrationsberatung in der Nähe beraten.

In akuten Notfällen rufen Sie bitte immer die Notrufnummer 112 an oder suchen die Notaufnahme eines Krankenhauses auf.

Wohnungssuche: Sofern Sie für ukrainische Staatsangehörige Wohnraum suchen, die Sie privat untergebracht haben, können Sie dies über die allgemein bekannten Internetportale machen. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz betreibt keine Wohnraumvermittlung.
Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG haben, müssen zudem ihren Wohnsitz in der Kommune nehmen, der sie zugewiesen wurden (z.B. im Landkreis Mayen-Koblenz). Sofern die betroffene Person Asylbewerberleistungen bezieht, muss die Miete der zukünftigen Wohnung der Höhe nach „angemessen“ sein. Bitte sprechen Sie vorab mit dem Sozialamt vor Ort, wenn Sie Wohnraum suchen.

Entsorgungsgebühren anpassen: Mit der Anmeldung am Wohnsitz erhält die Kreislaufwirtschaft über neue Personen an der Adresse. Dementsprechend werden Gebührenbescheide für den Eigentümer angepasst und am Ende des Jahres zugestellt. Unterschiedliche Namen können nicht automatisch nur einem Haushalt zugeordnet werden. Nehmen Sie also bitte mit der Kreislaufwirtschaft Kontakt auf, um die Anzahl der Haushalte, die Anzahl der Personen und die benötigten Entsorgungsgefäße mit der Kreislaufwirtschaft (Müllabfuhr) abzustimmen.  Mehr dazu: https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Geb%C3%BChren/Geb%C3%BChrenbescheid/

Müll richtig trennen: Mülltrennung in Deutschland muss erklärt werden. Graue Tonne, Blaue Tonne, Braune Tonne, Gelber Sack sind für Ausländer oft verwirrend. Falsche Mülltrennung kann aber zu Ärger in der Hausgemeinschaft führen. Im Zweifel wird die Tonne nicht gelehrt. Damit jeder verstehen kann, wo was hingehört, wurden schon 2015 mehrsprachige Tonnenaufkleber, Piktogramme für die WG-Küche und mehrsprachige Informationsbroschüren entwickelt (siehe Anlage). Die Tonnenaufkleber und weitere Materialien bestellen Sie bitte ebenfalls bei der Kreislaufwirtschaft. Mehr dazu: https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Zielgruppen/Ausl%C3%A4ndische%20Mitb%C3%BCrger/

Anmeldung zur KiTa: Die KiTa-Anmeldung sollte bei Bedarf grundsätzlich früh erfolgen. Aufgrund der wenigen freien KiTa-Plätze im Landkreis ist aber nicht damit zu rechnen, dass die angemeldeten Kinder schnell in einer KiTa betreut werden können. Die Verwaltungen konnten den neu aufkommenden KiTa-Bedarf nicht vorhersehen. Neue KiTa-Anmeldungen bedingen oftmals neue Räume, neues Personal. Beides ist nicht schnell zu haben. Ersatzweise kann bei der Tagesmutterbörse des zuständigen Jugendamtes nach einer Tagesmutter in der Region gesucht werden. Mehr dazu unter: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Kinder,%20Jugendliche%20&%20Familie/Kindertagespflege/

Willkommen in Deutschland: Die BAMF-Broschüre Willkommen in Deutschland gibt wertvolle Tipps für ein Ankommen in Deutschland. Sie ist nicht auf Ukrainisch aber auf Russisch verfügbar und regelt verschiedene Fallkonstellationen, auch für „Vertriebene“.

Ukrainische Führerscheine: Der Führerschein aus der Ukraine kann in Deutschland nach Auskunft der Führerscheinstelle 6 Monate genutzt werden. Maßgeblich für die sechs Monate ist der Tag, an dem man erstmals in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet ist.

Ukrainische Autos – Grüne Karte: Die Grüne Karte dient für Autos im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Autohalter aus der Ukraine müssen die Grüne Karte im Ausland mitführen, ansonsten werden diese Fahrzeuge eigentlich an der Grenze zurück gewiesen. Unversicherte Fahrzeuge im Inland werden unter normalen Umständen vom Vollzugsdienst stillgelegt. Da in der Ukraine aber keine „normalen Umstände“ vorliegen, kann nicht jeder Fahrzeughalter eine Grüne Karte vorweisen. Der Vollzugsdienst soll daher zumindest bis zum 31.05.2022 solche Fahrzeuge nicht stilllegen. Für versicherte Fahrzeuge sollte die grüne Karte umgehend nachgefordert werden. Unversicherte Fahrzeuge sollten zügig nachversichert werden. Haftpflichtschäden von unversicherten Fahrzeugen können bis zum genannten Zeitpunkt über das „Deutsche Büro Grüne Karte“ abgewickelt werden. 

Ukrainische Kinderärztin: Wir haben Kontakt zu einer Kinder- und Jugendärztin mit Kassenzulassung aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie kommt aus der Ukraine und bietet telefonische, persönliche und kostenlose Beratung an. Sollten Sie Bedarf haben, mit der Ärztin in Kontakt zu treten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir leiten ihre Daten dann weiter.

Nachrichten auf Ukrainisch: Sofern man nicht auf Nachrichten aus dem Herkunftsland zugreifen kann oder möchte, gibt es Alternativen in Deutschland. Die Deutsche Welle berichtet aktuell auf Ukrainisch über Nachrichten als aller Welt: https://www.dw.com/uk/. Das COSMOS Radio des WDR bietet Auto- und Textnachrichten in neun Sprachen, u.a. Ukrainisch: https://www1.wdr.de/radio/cosmo/sprachen/ukrainisch/index.html

Kostenlose Transportwege: Ukrainische Flüchtlinge dürfen die Fernzüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Fernzüge aus Polen nach Deutschland verkehren über den Grenzübergang Frankfurt/Oder. Die Fernzüge haben ihre Ausgangspunkte in Warschau, Danzig, Przemysl (Grenze zu Ukraine), Krakau, Breslau, Wien. Auch die Länderbahn (Polen, Tschechien, Bayern) erlaubt seit 28.02.2022 eine kostenlose Nutzung. Ausgangspunkte hier sind Prag, Liberec, Zgorzelec. Seit 01.03.2022 ist auch die kostenlose Nutzung des NAHverkehrs in Deutschland „bis auf weiteres“ möglich. Als Nachweis genügt in allen Fällen ein ukrainischer Personalausweis oder Reisepass. 

Dokumente übersetzen: Sofern Sie Dokumente wie z.B. Geburtsurkunden, Zeugnisurkunden oder Berufsabschlüsse für die Behörden übersetzen lassen möchten, ist es wichtig, dass der Übersetzer vom Gericht „beeidigt“ wurde, damit die Übersetzung anerkannt wird. Beeidigte Dolmetscher in der Region können Sie hier finden: https://www.justiz-dolmetscher.de/. Bitte fragen Sie vor der Übersetzung nach dem Preis. Preisvergleiche können sich lohnen.

Betrüger unterwegs: Uns erreichen besorgniserregende Meldungen über Betrüger, die im Landkreis unterwegs sind und sich als „Verwaltungsmitarbeiter“ ausgeben. Bitte seien Sie daher stets skeptisch und weisen diese Personen bei Zweifeln an der Haustüre oder am Telefon ab.
Hierzu ein paar Hinweise: Lassen Sie keine unberechtigten Personen in Ihr Haus, geben Sie keinen unberechtigten Personen am Telefon ihre Daten wie die Anschrift oder Geburtsdatum bekannt. Die Kreisverwaltung beauftragt auch keine Privatpersonen oder Vereine mit der Sammlung von Wohnungsangeboten. Unsere Verwaltungsmitarbeiter kommen in der Regel nicht unangemeldet und haben einen Dienstausweis dabei. Lassen Sie sich an der Haustüre den Dienstausweis zeigen. Lassen Sie sich am Telefon die Durchwahl des Anrufers geben und rufen Sie ihn über die Telefonzentrale der jeweiligen Verwaltung zurück.

Ukrainisch und  Russisch Dolmetscher gesucht: Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat bereits seit 2015 einen Pool aus ehrenamtlichen Dolmetschern. Ausländer können für Gespräche in der Kreisverwaltung beim Mitarbeiter einen Dolmetscher anfordern. Es ist absehbar, dass wir noch nicht genügend ukrainisch- oder russisch-sprechende Dolmetscher haben. Die Dolmetscher werden für Gespräche in der Schule, in der Kita, beim Jugendamt oder der Ausländerbehörde benötigt. Die ehrenamtlichen Dolmetscher erhalten eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Std. Sollten Sie Interesse haben, die Kreisverwaltung mit Ihren Sprachkenntnissen zu unterstützen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Wohnraumangebote melden: Uns erreichen derzeit einige neue Wohnungsangebote. Sollte man Ihnen im Gespräch ebenfalls ein Wohnraumangebot machen, melden Sie dieses bitte zusammen mit dem Vermieter beim Sozialamt Ihrer Gemeinde. Der Bedarf ist enorm. Die Landesregierung plant, eine landesweite Wohnraumvermittlungsstelle in der ADD einzurichten.

Michael Kock
Koordination Flüchtlingshilfen
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Referat 5.2.95 "Grundsicherung SGB XII, Asylwesen, Bildung und Teilhabe"
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Telefon (0261)108655
Telefax (0261)1088655
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!