Römisch Katholische Kirche
Pfarreiengemeinschaft Mayen
Pfarrer: Jörg Schuh
Pfarrbüro: Kirchplatz 11, 56727 Mayen
Fon: 02651 76260
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www.pfarreiengemeinschaft-Mayen.de
Evangelische Kirche
Evangelische Kirchengemeinde Mayen
Pfarrerin Metje Steinau
Im Trinnel 19, 56727 Mayen
Tel.: 02651/700960
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www.evangelische-kirche-mayen.de
Evangelische Freikirchen
Evangelische Freikirchliche Gemeinde Mayen
Siegfriedstraße 86a, 56727 Mayen
www.efgmayen.de/
Christen Gemeinde Mayen
Siegfriedstraße 70b, 56727 Mayen
Tel: 02651 9510888
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www.cgmayen.de
Adventgemeinde Mayen
Römerstieg 4B, 56727 Mayen
Tel.: 01737791909 oder 015784601708
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www.Adventgemeinde-mayen.de
Die Kreisverwaltung informiert:
Aktuell Informationen, Stand 30.05.
Liebe Unterstützer*innen der ukrainischen Geflüchteten,
der Überfall auf die Ukraine am 24.02.2022 ist nun gut drei Monate her. Noch immer ist kein Ende in Sicht. Rund 780.000 Menschen sind aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, 38.000 kamen in Rheinland-Pfalz an, davon leben nun etwa 1950 Ukrainer im Landkreis Mayen-Koblenz (Stand 25.05.2022). Sie haben die Ukrainer bislang in allen Belangen unterstützt und sind dabei selbst zu Experten geworden. Darum verzichten wir hier auf die Wiederholung der FAQ aus April 2022.
Die Bundesregierung hat zur Unterstützung der Ukrainer ein neues Gesetzespaket beschlossen, das verschiedene Rechtsgebiete umfasst und Verbesserungen in der Versorgung und Unterstützung der Ukrainer und auch der übrigen Flüchtlinge bringen soll. Das „Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze“ wurde im Bundestag am 12.05, im Bundesrat am 20.05. beschlossen und tritt zum 01.06.2022 in Kraft.
Wir möchten Sie im Folgenden über wesentliche Änderungen aus dem Gesetz informieren und weitere Hinweise geben:
Übergang vom AsylbLG ins SGB II und SGB XII: Ukrainer, die ihren Termin bei der Ausländerbehörde hatten und dort ihre Fiktionsbescheinigung erhalten haben, dürfen zum Folgemonat nach Aushändigung der Fiktionsbescheinigung ins Jobcenter wechseln. Für die Meisten wird der Wechsel daher zum 01.06.2022 möglich sein. Das Jobcenter übernimmt nicht nur die Auszahlung der Grundsicherung, sondern auch die Arbeitsvermittlung, Beratung und Unterstützung bei weiteren Punkten, wie der Suche nach einem Sprachkurs und der Anerkennung von Berufsabschlüssen. Alle Personen, die eine Fiktionsbescheinigung haben, sollten auch den Kurzantrag SGB II per Post erhalten haben. Der Antrag sollte umgehend ausgefüllt und beim Jobcenter abgegeben werden.
Was tun, wenn die Fiktionsbescheinigung noch nicht vorliegt? Der Wechsel ins Jobcenter erfolgt erst im Monat nachdem die Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde, Wer noch keine Fiktionsbescheinigung hat, wendet sich bitte an die Ausländerbehörde (E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Das Sozialamt zahlt weiter Asylbewerberleistungen, bis das Jobcenter die Zahlungen übernimmt. Wer trotz Fiktionsbescheinigung noch keinen Kurzantrag für das Jobcenter erhalten hat, wendet sich bitte an das Sozialamt der Kommune oder an die nächstgelegene Geschäftsstelle des Jobcenters (https://www.jobcenter-myk.de/). Wer bereits die Altersgrenze nach §7a SGB II erreicht hat (zurzeit etwa 65 Jahre und 11 Monate), oder nicht „erwerbsfähig“ ist, also keine 3 Std. täglich arbeiten kann, bleibt in Betreuung des Sozialamtes.
Übergang von der Krankenhilfe in die Gesetzliche Krankenkasse (GKV): Alle Geflüchteten, die ins Jobcenter wechseln, müssen sich für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden und dort eine Mitgliedschaft beantragten. Die Mitgliedsbescheinigung ist beim Jobcenter vorzulegen. Das Jobcenter bezahlt die monatlichen Beiträge. Mit der Mitgliedschaft bei der GKV erhält man auch eine Krankenkassenkarte mit der man im üblichen Rahmen ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen kann. Für Personen, die die Altersgrenze erreicht haben oder nicht „erwerbsfähig“ sind, bleibt die Krankenhilfe zuständig.
Einmalzahlung im Juli 2022 – Anlass COVID-Pandemie: Erwachsene Leistungsberechtigte (AlgII/ SGB XII/ SGB II) erhalten im Juli 2022 aufgrund der COVID-Pandemie eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Gesetzliche Regelungen mit den Einzelheiten finden sich zum Nachlesen im § 17 AsylbLG, §72 SGB II, §144 SGB XII.
Sofortzuschlag pro Kind ab Juli 2022: Eltern, die Leistungen nach dem AsylbLG, SGB XII oder SGB II erhalten, erhalten für Kinder, die in ihrem Haushalt leben ab Juli 2022 einen monatlichen Zuschlag in Höhe von 20 Euro pro Kind. Die genauen Einzelheiten dazu finden sich im §72 SGB II, §16 AsylblG oder §145 SGB XII. Die Leistungsträger (Sozialamt, Jobcenter) werden die Betroffenen voraussichtlich hierzu informieren.
Änderung der Wohnsitzauflage: Die gesetzlichen Änderungen haben auch zur Folge, dass die Zuweisungsentscheidung für eine Stadt/ einen Landkreis nun mit der Erteilung des Aufenthaltstitels erlischt. Für die Ukrainer gilt mit Erteilung des Aufenthaltstitels nach §24 AufenthG dann die Wohnsitzregelung nach §12a AufenthG. Ukrainer müssen/ dürfen also für die ersten drei Jahre die Wohnung in dem (Bundes-) Land nehmen, in dem man zuerst zugewiesen und aufgenommen wurde. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich in ganz RLP möglich ist. Das Land könnte aber eine Einschränkungen nach §12a Abs. 4 AufenthG aussprechen. Daher gilt: Beantragen Sie bitte die Aufhebung der Wohnsitzauflage bei der „abgebenden“ Ausländerbehörde VOR dem geplanten Umzug, damit eine Anmeldung am neuen Wohnort möglich wird.
Aufenthalt in der Ukraine/ Ausland: Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltstitel (Ukrainer/Flüchtlinge) können sich bis zu 6 Monate erlaubt im Ausland aufhalten (vgl. §51 AufenthG). Damit die Wiedereinreise unproblematisch gelingt, sollte der elektronische Aufenthaltserlaubnis und der gültige Reisepass bei der Wiedereinreise nach Deutschland vorgelegt werden. Die „Ersatzbescheinigung“ der Ausländerbehörde dürfte für eine Wiedereinreise NICHT ausreichen.
KFZ-Versicherung – Ukrainische Fahrzeuge – Regeln ab 01.06.22: Ukrainische Fahrzeughalter sollten für ihr Fahrzeug ab Juni eine aktuelle Versicherungsbescheinigung ihrer KFZ-Versicherung vorlegen können (Grüne Karte). Kann die Grüne Karte nicht vorgelegt werden und hat man auch keine „Grenzversicherung“ abgeschlossen, droht ab Juni 2022 die Stilllegung des Fahrzeugs. Für den Zeitraum nach dem 31. Mai 2022 haben sich die deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer bereiterklärt, den Haltern in der Ukraine zugelassener Fahrzeuge die Möglichkeit zum Abschluss befristeten Versicherungsschutzes nach dem AuslPflVG für bis zu einem Jahr anzubieten. Mehrsprachige Informationen hierzu bietet der Gesamtverband: https://www.dieversicherer.de/versicherer/auto-reise/news/kfz-versicherung-fluechtlinge-ukraine-84714
Ukrainischen Führerschein jetzt umschreiben: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, darf weiterhin den ukrainischen Führerschein nur die ersten sechs Monate nutzen. Bis dahin muss der Führerschein umgeschrieben werden. Für die Umschreibung muss die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland abgelegt werden. Die theoretische Prüfung kann auch auf Russisch abgelegt werden. Der ADAC gibt hilfreiche Tipps für die Umschreibung: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/fuehrerscheinumschreibung-fluechtlinge/
Ukrainische Hryvnia-Banknoten umtauschen: Das Bundesfinanzministerium informiert, dass man seit 24.05.2022 die ukrainischen Banknoten in allen Banken und Sparkassen in Euro umtauschen kann.
Mehr dazu unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Öffentlicher Nahverkehr ab 01.06.2022: Während in den Fernzügen der Deutschen Bahn die kostenlose Beförderung für Ukrainer weiterhin gilt, gilt sie in den meisten Regionen im Nahverkehr nicht mehr. Wir empfehlen Ihnen, sich vor Antritt der Reise am Kartenschalter der Deutschen Bahn und beim jeweiligen Busfahrer zu informieren. Alternativ kann von Juni bis August 2022 das Neun-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr genutzt werden.
Kostenlose Rechtsberatung: Das Justizministerium fördert seit Jahren die kostenlose Rechtsberatung in den Räumen der Familienbildungsstätte Koblenz, Hohenfelder Straße 16, 56068 Koblenz. Die Beratung für Personen im „Transferleistungsbezug“ (Alg2, SGB XII, AsylbLG, etc) findet an jedem vierten Donnerstag im Monat in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr statt. Termine müssen vorher vereinbart werden, um eine Beratung sicherstellen zu können. Nähere Infos und Kontaktdaten finden Sie hier: https://www.fbs-koblenz.de/kurssuche/kurs/Offene+Rechtsberatung/nr/S30315/bereich/details/
Ältere Informationen:
Was in den ersten Tagen zu tun ist: Alle Ukrainer, die eine dauerhafte Unterkunft bezogen haben, sollten sich die 1. beim Bürgeramt anmelden. Hierfür wird eine „Bestätigung vom Wohnungsgeber“ verlangt, die bundesweit einheitlich ist. Ferner sollte man 2. ein Girokonto eröffnen. Hierfür muss die Meldebescheinigung und der Reisepass vorgelegt werden. 3. den Briefkasten mit den Namen der Mitbewohner beschriften (es klingt banal), 4. Bei Bedarf einen Antrag auf Asylbewerberleistungen beim Sozialamt der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung stellen. Bedürftig ist eine Person, wenn Kosten für Lebenshaltung, Miete, Nebenkosten oder Krankenhilfe nicht selbst bestritten werden können.
Kostenloser Nahverkehr: Die Deutsche Bahn oder auch der Verkehrsverbund Rhein-Mosel (https://www.vrminfo.de/) informieren auf ihren Internetseiten, dass Ukrainer kostenlos Busse und Bahnen nutzen können. Wir haben beim VRM nach Einzelheiten gefragt:
Für den gesamten Verkehrsverbund Rhein-Mosel (Übersichtskarte) gilt, dass Busse und Bahnen vorerst bis 31.05.2022 kostenlos genutzt werden dürfen. Als „Fahrkarte“ reicht hierfür der ukrainische Reisepass oder die ukrainische ID-Karte. Wer beides nicht besitzt, kann über das Sozialamt vor Ort eine „Help-Ukraine-Karte“ erhalten, die ersatzweise gilt. Die „Help-Ukraine-Karte“ kann voraussichtlich ab 01.04.22 in den Sozialämtern des Landkreises Mayen an berechtigte Personen die kostenlose Mitfahrmöglichkeit nicht allen Fahrern und Fahrkartenkontrolleuren bekannt. Der VRM hat daher alle angegliederten Verkehrsunternehmen am 11.03.2022 nochmals informiert.
Kostenlose SIM-Karten für Ukrainer: Die Deutsche Telekom, Vodafone und weitere Betreiber bieten zurzeit kostenlose SIM-Karten für Ukrainer. Diese SIM-Karten ermöglichen kostenlose Telefonate, SMS und ein bestimmtes Datenvolumen. Betreiber von Flüchtlingsunterkünften können kostenlose Giga-Cubes erhalten, mit denen bis zu 200 Personen kostenlos WLAN-Surfen können. Benötigt wird nur eine Steckdose. Der WDR hat zu dem Thema hilfreiche Informationen auf Deutsch und Ukrainisch zusammen gestellt:
https://www1.wdr.de/nachrichten/fluechtlinge/ukraine-kostenlos-telefonieren-internet-100.html
JugendNotmail - Mailberatung für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine
JugendNotmail (https://jugendnotmail.de/) bietet ab sofort die Mailberatung durch ehrenamtliche Fachkräfte in Russisch, Ukrainisch, Slowakisch/Tschechisch, Polnisch und Englisch an. Die Website ist auch in Englisch verfügbar. JugendNotmail stellt Flyer in Russisch, Ukrainisch und Englisch mit einem QR-Code zum Beratungsangebot für Ratsuchende bereit.
Mit dem kostenlosen, vertraulichen und datensicheren Online-Beratungsangebot kann JugendNotmail den geflüchteten Kindern und Jugendlichen helfen, die Erlebnisse besser zu verstehen und sich in all dem inneren und äußeren Chaos zu orientieren. Die Mailberatung kann keine Therapie ersetzen, aber sie kann eine erste Möglichkeit sein, die belastenden Erfahrungen anonym zu teilen. und die damit einhergehenden Gefühle wie Ohnmacht, Hilflosigkeit, Angst, Trauer und Wut zu sortieren.
IB Koblenz bietet Sprachkurse für Geflüchtete an
Der Internationale Bund (IB) bietet ab Freitag, 1. April, in der Schlossstraße 40 und 51 in Koblenz Sprachkurse für Geflüchtete aus der Ukraine inklusive Kinderbetreuung
an. Die Kurse finden nachmittags statt und werden vom IB finanziert. In derzeit laufenden vom Land finanzierten Sprachkursen beim IB gibt es noch freie Plätze für Personen mit Vorkenntnissen.
Ab Montag, 2. Mai, werden neue Kurse inklusive Kinderbetreuung beginnen. Anmeldung unter Tel. 0261/973 526 86 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Haustiere aus der Ukraine – Quarantäne - Vermittlung von Unterkünften
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) weist darauf hin, dass für Haustiere aus der Ukraine erleichterte Einreisebestimmungen gelten. Die Halter der Tiere sollen sich mit dem Veterinäramt (hier: Veterinäramt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz) in Verbindung setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres zu überprüfen und weitere Maßnahmen zu vereinbaren (Impfen, Chippen, etc.). Die Halter werden gebeten, bis zum Kontakt mit dem Veterinäramt auf besondere Hygiene zu achten, um die mögliche Übertragung von Krankheiten wie Tollwut zu verhindern. Im beigefügten Link finden Sie weitere Informationen auf Englisch, Russisch, Ukrainisch. Sofern das Haustier nicht mit in die Flüchtlingsunterkunft genommen werden kann, bietet das BMEL zudem eine Vermittlung von Haustiere über eine Plattform an: https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/einreise-heimtiere-ukraine.html
Probleme mit dem ukrainischen Bargeld und Zahlungsverkehr: Mehrere Banken berichten über Probleme im Zahlungsverkehr mit der Ukraine. Zahlungen in die Ukraine funktionieren noch weitestgehend. Abbuchungen vom ukrainischen Girokonto sind faktisch unmöglich, bestenfalls dem Zufall überlassen, es gibt hierzu positive Einzelmeldungen.
Das mitgebrachte Bargeld ist im Ausland aktuell wertlos, da es in Europa nicht eintauschbar ist.
Mehr dazu https://www.sparkasse.de/aktuelles/zahlungsverkehr-ukraine-russland.html#zahlungsverkehr-ukraine
Geldtransfer in die Ukraine kostenlos möglich: Die Ukrainische Nationalbank und mehrere Geldtransfer-Organisationen (Western Union, Moneygram, etc.) berichtet parallel, dass Geldtransfers in die Ukraine derzeit ohne Gebühr möglich sind.
https://bank.gov.ua/en/news/all/mijnarodni-sistemi-perekazu-koshtiv-pidtrimuyut-ukrayinu-ta-yiyi-gromadyan
Aufenthaltstitel: Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) teilte heute mit, dass der Beschluss des Rates der Europäischen Union noch am 04.03. veröffentlicht wurde und bereits in Kraft getreten ist. Nach der „Massenzustromrichtlinie“ ist die Ausländerbehörde ermächtigt, einen Aufenthaltstitel (AE) nach § 24 AufenthG ab sofort auszustellen. Zum begünstigten Personenkreis zählen Ukrainer, und Drittstaatenangehörige mit Schutzstatus sowie deren Kinder, die sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben. Alle Ukrainischen Staatsangehörigen, die sich beim Sozialamt oder der Ausländerbehörde melden, werden von der Ausländerbehörde Zug um Zug eingeladen, um den Aufenthaltstitel zu beantragen.
Asylbewerberleistungen: Ukrainische „Vertriebene“ (§24 AufenthG), die hilfebedürftig sind, sollten zügig, nachdem sie sich am neuen Wohnort angemeldet haben, auch einen Antrag auf Asylbewerberleistungen stellen. Das zuständige Sozialamt befindet sich in derselben Verwaltung wie das Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt.
Über den Antrag auf Asylbewerberleistungen kann seitens der Verwaltung bereits entschieden werden, auch wenn noch kein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorliegt. Für Rückfragen hierzu wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihrer Stadt- oder Verbandsgemeinde. Ein Sozialhilfebezug nach §23 SGB XII kommt aufgrund der vorrangigen Leistungen im nicht mehr in Betracht.
Das Sozialamt leitet eine Kopie auch der Pässe automatisch an die Ausländerbehörde weiter, damit dort der Aufenthaltstitel beantragt werden kann.
Arbeitsmarktzugang: Das BMI teilte heute mit, dass eine Arbeitserlaubnis sofort mit Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 BeschV ausgestellt werden kann, ohne dass hierfür ein konkretes Arbeitsangebot vorliegen muss. Im Einzelfall darf eine Arbeit sogar schon vor dem Aufenthaltstitel nur anhand einer „Fiktionsbescheinigung“ angetreten werden. Die Erteilung einer direkten Arbeitserlaubnis eröffnet ukrainischen Flüchtlingen weitere Unterstützungsleistungen der Agentur für Arbeit. Weitere Informationen erhalten Sie ebendort.
Ohne Unterkunft oder ohne Pass: Wer ohne Identitätsdokument nach Deutschland eingereist und auf Hilfe angewiesen ist (Wohnraum, Geld, Lebensmittel, Arzt) ist als „Schutzsuchender“ zu werten und muss bitte in der Erstaufnahmeeinrichtung (kurz: AfA) AfA Trier, Dasbachstr. 19, 54292 Trier für einen Asylantrag und die Erstversorgung vorsprechen. Das gleiche gilt für Personen, die nicht dauerhaft (min. 3 Monate) bei ihren Bekannten unterkommen können und auf eine zugewiesene Unterkunft angewiesen sind.
In der AfA Trier werden „rund um die Uhr“ Neuankömmlinge aufgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Ein Asylantrag ist nach der Information des Integrationsministeriums vom 09.03.22 NICHT erforderlich
Deutsch lernen: Derzeit beginnen in Weißenthurm und in Mayen landesgeförderte Sprachkurse „Sprachziel:Deutsch“. „Teilnehmen können alle erwachsenen Menschen mit Migrationshintergrund, unabhängig von Herkunft, rechtlichem Status oder bisheriger Aufenthaltsdauer“, so das Integrationsministerium (MFFKI) auf ihrer Homepage. Wenn Sie ukrainische Bürger für diese Kurse anmelden möchten wenden Sie sich für
- Weißenthurm an Frau Simon, VHS Weißenthurm, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 02637-913 162
- Mayen an Frau Mertgen, IB Südwest gGmbH, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0151-4024 2750
- Mayen „Frauenkurs mit/ohne Kinderbetreuung“, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, 0261-108 123
Auch hier gilt, dass ein Visum oder „nur“ ein Reisepass nicht für die Teilnahme ausreicht. Wenn nötig, können bei Hilfebedürftigkeit (AsylbLG) die Fahrtkosten zum Kurs übernommen werden.
Ohne-Wörter-Bücher: Wenn „Sprache“ noch nicht funktioniert und es aber schnell gehen muss, können „Ohne-Wörter-Bücher“ eine echte Hilfe sein. Der Langenscheid-Verlag bietet ein umfangreiches OhneWörterBuch mit 650 sortierten Bildern (vgl. https://www.reuffel.de/detail/ISBN-9783125141568/OhneWörterBuch). Kostenloses Material gibt es aber auch für Schwerpunktbereiche wie KiTa, Grundschule, Familien im Downloadbereich von: https://icoonforrefugees.com/. Wer mag, kann auch den Google Translator auf dem Handy ausprobieren. Für das Übersetzen von Texten möchten wir Ihnen https://www.deepl.com/de/translator empfehlen, da das deutsche Produkt sehr präzise ist und europäischen Datenschutzrichtlinien entspricht..
Krankenversicherung: Grundsätzlich sind die medizinische Behandlungskosten von den Ukrainischen Staatsangehörigen selbst zu tragen, sofern sie über entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügen. Wer also nicht hilfebedürftig ist, sollte sich daher freiwillig privat krankenversichern. Die privaten Krankenversicherungen bieten entsprechende Verträge an.
Ukrainische Staatsangehörige, die hilfebedürftig sind und Asylbewerberleistungen oder Sozialhilfe beziehen, erhalten mit den Asylbewerberleistungen alle notwendigen „Hilfen zur Gesundheit“ vom Staat. Diese schließen in den ersten 18 Monaten aber nur eine Basisversorgung ein (akute Krankheit und Schmerzen). Erst ab dem 19 Monat findet eine Regelversorgung vergleichbar mit den Krankenkassenleistungen statt (vgl. §§1, 2 AsylbLG).
In akuten Notfällen rufen Sie bitte IMMER die Notrufnummer 112 an oder suchen die Notaufnahme eines Krankenhauses auf.
Ukrainischen oder Russischen Renten: Es gibt Hinweise, dass ukrainische Renten im Ausland nicht mehr realisiert werden, also nicht mehr überwiesen werden. Russische Renten können schon durch die Trennung Russlands vom SWIFT-System nicht mehr nach Deutschland überwiesen werden. Daher teilt das BMAS mit, dass Rentenansprüche aus der Ukraine und aus Russland bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht mehr angerechnet werden. Bitte beachten Sie aber, dass jegliche Einkünfte, die nicht zweckgebunden sind, z.B. weil „ein Dritter“ Ihnen Geld auf Ihr Konto überweist, anzugeben und anzurechnen sind. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrem Sozialamt.
Corona-Schutzimpfung ohne Termin möglich: Die meisten Ukrainer gelten aus Sicht der örtlichen Gesundheitsämter leider als ungeimpft. Die Impfstoffe Sputnik und Sinovac sind in der EU nicht zugelassen. Die digitalen Impfzertifikate funktionieren vielfach nicht mehr. Alle, die Ukrainer, die aktuell nicht vollständig geimpft sind, sollten dies im eigenen Interesse zügig nachholen. Sie können auch ohne Gesundheitskarte kurzfristig eine Impfung erhalten. Das Corona-Impfzentrum rechnet in dem Fall direkt mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz ab. Für die Abrechnung braucht man lediglich das Identitätsdokument, die Meldebescheinigung und den Asylbewerberleistungsbescheid. Mehr dazu: https://www.kv-rlp.de/praxis/coronavirus/impfung/ .
Informationsmaterialien auf Ukrainisch finden Sie hier: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/materialien-auf-ukrainisch/
Das Landesimpfzentrum Koblenz teilt mit, dass für eine Corona-Schutzimpfung derzeit kein Termin notwendig ist. Das Impfzentrum bietet Impfungen mit BionTech, Moderna oder Novavax an. Auch Impfungen für Kinder ab 5 Jahren mit dem Kinder-Impfstoff von BionTech sind möglich. Hierzu noch ein paar Hinweise:
- Ein Reisepass oder Ausweis vereinfachen den Prozess. Dieser sollte -wenn möglich- mitgeführt werden.
- Wichtige Personendaten für die Impfung: Eine aktuelle deutsche Anschrift, eine Mobilnummer und eine E-Mailadresse
- Wenn vorhanden, soll ein Impfpass mitgeführt werden. Wenn nicht vorhanden, werden von Seiten des Landesimpfzentrums Einlegeblätter ausgestellt.
- Digitale Impfpässe werden vom Landesimpfzentrum direkt vor Ort ausgestellt.
- Aufklärungsbögen und Informationsmaterial sind in verschiedenen Sprachen vorhanden (ukrainisch, russisch, etc.).
Zu den unten aufgeführten Öffnungszeiten (März) können ausnahmslos alle Geflüchteten ab 5 Jahren zur Impfung in das Landesimpfzentrum Koblenz kommen.
Anschrift:
Landesimpfzentrum Koblenz
Im Metternicher Feld 18
56072 Koblenz
Öffnungszeiten im März:
Montag: 09:00 - 16:30
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 16:30
Freitag: 09:00 - 16:30
Samstag: 09:00 - 16:30
Sonntag: geschlossen
Weitere allgemeine Informationen zum Test- und Impfangebot in Koblenz auch unter: https://www.koblenz.de/coronavirus/
Schulbesuch: Der Schulbesuch für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben, Pflicht (§56 SchulG). Der Schulbesuch dauert in der Regel 12 Jahre (§7 SchulG). Ukrainische Staatsangehörige, die minderjährig sind und sich aufgrund des Krieges in Rheinland-Pfalz aufhalten, sind somit praktisch ab dem Tag der „Wohnsitznahme“ an einer entsprechenden Schule anzumelden. Ausgenommen sind Personen, die bereits einen Schul- oder Berufsabschluss haben.. Wer in der Ukraine ein Gymnasium besucht hat, sollte in Deutschland auch wieder an einem Gymnasium angemeldet werden. Die staatlichen Schulen dürfen Schüler nicht alleine aufgrund der Sprachdefizite ablehnen. Für weitere Informationen lassen Sie sich bitte von der entsprechenden Schule vor Ort oder Migrationsberatung in der Nähe beraten.
In akuten Notfällen rufen Sie bitte immer die Notrufnummer 112 an oder suchen die Notaufnahme eines Krankenhauses auf.
Wohnungssuche: Sofern Sie für ukrainische Staatsangehörige Wohnraum suchen, die Sie privat untergebracht haben, können Sie dies über die allgemein bekannten Internetportale machen. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz betreibt keine Wohnraumvermittlung.
Personen, die einen Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG haben, müssen zudem ihren Wohnsitz in der Kommune nehmen, der sie zugewiesen wurden (z.B. im Landkreis Mayen-Koblenz). Sofern die betroffene Person Asylbewerberleistungen bezieht, muss die Miete der zukünftigen Wohnung der Höhe nach „angemessen“ sein. Bitte sprechen Sie vorab mit dem Sozialamt vor Ort, wenn Sie Wohnraum suchen.
Entsorgungsgebühren anpassen: Mit der Anmeldung am Wohnsitz erhält die Kreislaufwirtschaft über neue Personen an der Adresse. Dementsprechend werden Gebührenbescheide für den Eigentümer angepasst und am Ende des Jahres zugestellt. Unterschiedliche Namen können nicht automatisch nur einem Haushalt zugeordnet werden. Nehmen Sie also bitte mit der Kreislaufwirtschaft Kontakt auf, um die Anzahl der Haushalte, die Anzahl der Personen und die benötigten Entsorgungsgefäße mit der Kreislaufwirtschaft (Müllabfuhr) abzustimmen. Mehr dazu: https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Geb%C3%BChren/Geb%C3%BChrenbescheid/
Müll richtig trennen: Mülltrennung in Deutschland muss erklärt werden. Graue Tonne, Blaue Tonne, Braune Tonne, Gelber Sack sind für Ausländer oft verwirrend. Falsche Mülltrennung kann aber zu Ärger in der Hausgemeinschaft führen. Im Zweifel wird die Tonne nicht gelehrt. Damit jeder verstehen kann, wo was hingehört, wurden schon 2015 mehrsprachige Tonnenaufkleber, Piktogramme für die WG-Küche und mehrsprachige Informationsbroschüren entwickelt (siehe Anlage). Die Tonnenaufkleber und weitere Materialien bestellen Sie bitte ebenfalls bei der Kreislaufwirtschaft. Mehr dazu: https://www.kreislaufwirtschaft-myk.de/klwmyk/Zielgruppen/Ausl%C3%A4ndische%20Mitb%C3%BCrger/
Anmeldung zur KiTa: Die KiTa-Anmeldung sollte bei Bedarf grundsätzlich früh erfolgen. Aufgrund der wenigen freien KiTa-Plätze im Landkreis ist aber nicht damit zu rechnen, dass die angemeldeten Kinder schnell in einer KiTa betreut werden können. Die Verwaltungen konnten den neu aufkommenden KiTa-Bedarf nicht vorhersehen. Neue KiTa-Anmeldungen bedingen oftmals neue Räume, neues Personal. Beides ist nicht schnell zu haben. Ersatzweise kann bei der Tagesmutterbörse des zuständigen Jugendamtes nach einer Tagesmutter in der Region gesucht werden. Mehr dazu unter: https://www.kvmyk.de/kv_myk/Themen/Kinder,%20Jugendliche%20&%20Familie/Kindertagespflege/
Willkommen in Deutschland: Die BAMF-Broschüre Willkommen in Deutschland gibt wertvolle Tipps für ein Ankommen in Deutschland. Sie ist nicht auf Ukrainisch aber auf Russisch verfügbar und regelt verschiedene Fallkonstellationen, auch für „Vertriebene“.
Ukrainische Führerscheine: Der Führerschein aus der Ukraine kann in Deutschland nach Auskunft der Führerscheinstelle 6 Monate genutzt werden. Maßgeblich für die sechs Monate ist der Tag, an dem man erstmals in Deutschland mit Erstwohnsitz gemeldet ist.
Ukrainische Autos – Grüne Karte: Die Grüne Karte dient für Autos im Ausland als Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung. Autohalter aus der Ukraine müssen die Grüne Karte im Ausland mitführen, ansonsten werden diese Fahrzeuge eigentlich an der Grenze zurück gewiesen. Unversicherte Fahrzeuge im Inland werden unter normalen Umständen vom Vollzugsdienst stillgelegt. Da in der Ukraine aber keine „normalen Umstände“ vorliegen, kann nicht jeder Fahrzeughalter eine Grüne Karte vorweisen. Der Vollzugsdienst soll daher zumindest bis zum 31.05.2022 solche Fahrzeuge nicht stilllegen. Für versicherte Fahrzeuge sollte die grüne Karte umgehend nachgefordert werden. Unversicherte Fahrzeuge sollten zügig nachversichert werden. Haftpflichtschäden von unversicherten Fahrzeugen können bis zum genannten Zeitpunkt über das „Deutsche Büro Grüne Karte“ abgewickelt werden.
Ukrainische Kinderärztin: Wir haben Kontakt zu einer Kinder- und Jugendärztin mit Kassenzulassung aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie kommt aus der Ukraine und bietet telefonische, persönliche und kostenlose Beratung an. Sollten Sie Bedarf haben, mit der Ärztin in Kontakt zu treten, melden Sie sich bitte bei uns. Wir leiten ihre Daten dann weiter.
Nachrichten auf Ukrainisch: Sofern man nicht auf Nachrichten aus dem Herkunftsland zugreifen kann oder möchte, gibt es Alternativen in Deutschland. Die Deutsche Welle berichtet aktuell auf Ukrainisch über Nachrichten als aller Welt: https://www.dw.com/uk/. Das COSMOS Radio des WDR bietet Auto- und Textnachrichten in neun Sprachen, u.a. Ukrainisch: https://www1.wdr.de/radio/cosmo/sprachen/ukrainisch/index.html
Kostenlose Transportwege: Ukrainische Flüchtlinge dürfen die Fernzüge der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Fernzüge aus Polen nach Deutschland verkehren über den Grenzübergang Frankfurt/Oder. Die Fernzüge haben ihre Ausgangspunkte in Warschau, Danzig, Przemysl (Grenze zu Ukraine), Krakau, Breslau, Wien. Auch die Länderbahn (Polen, Tschechien, Bayern) erlaubt seit 28.02.2022 eine kostenlose Nutzung. Ausgangspunkte hier sind Prag, Liberec, Zgorzelec. Seit 01.03.2022 ist auch die kostenlose Nutzung des NAHverkehrs in Deutschland „bis auf weiteres“ möglich. Als Nachweis genügt in allen Fällen ein ukrainischer Personalausweis oder Reisepass.
Dokumente übersetzen: Sofern Sie Dokumente wie z.B. Geburtsurkunden, Zeugnisurkunden oder Berufsabschlüsse für die Behörden übersetzen lassen möchten, ist es wichtig, dass der Übersetzer vom Gericht „beeidigt“ wurde, damit die Übersetzung anerkannt wird. Beeidigte Dolmetscher in der Region können Sie hier finden: https://www.justiz-dolmetscher.de/. Bitte fragen Sie vor der Übersetzung nach dem Preis. Preisvergleiche können sich lohnen.
Betrüger unterwegs: Uns erreichen besorgniserregende Meldungen über Betrüger, die im Landkreis unterwegs sind und sich als „Verwaltungsmitarbeiter“ ausgeben. Bitte seien Sie daher stets skeptisch und weisen diese Personen bei Zweifeln an der Haustüre oder am Telefon ab.
Hierzu ein paar Hinweise: Lassen Sie keine unberechtigten Personen in Ihr Haus, geben Sie keinen unberechtigten Personen am Telefon ihre Daten wie die Anschrift oder Geburtsdatum bekannt. Die Kreisverwaltung beauftragt auch keine Privatpersonen oder Vereine mit der Sammlung von Wohnungsangeboten. Unsere Verwaltungsmitarbeiter kommen in der Regel nicht unangemeldet und haben einen Dienstausweis dabei. Lassen Sie sich an der Haustüre den Dienstausweis zeigen. Lassen Sie sich am Telefon die Durchwahl des Anrufers geben und rufen Sie ihn über die Telefonzentrale der jeweiligen Verwaltung zurück.
Ukrainisch und Russisch Dolmetscher gesucht: Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat bereits seit 2015 einen Pool aus ehrenamtlichen Dolmetschern. Ausländer können für Gespräche in der Kreisverwaltung beim Mitarbeiter einen Dolmetscher anfordern. Es ist absehbar, dass wir noch nicht genügend ukrainisch- oder russisch-sprechende Dolmetscher haben. Die Dolmetscher werden für Gespräche in der Schule, in der Kita, beim Jugendamt oder der Ausländerbehörde benötigt. Die ehrenamtlichen Dolmetscher erhalten eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro Std. Sollten Sie Interesse haben, die Kreisverwaltung mit Ihren Sprachkenntnissen zu unterstützen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Wohnraumangebote melden: Uns erreichen derzeit einige neue Wohnungsangebote. Sollte man Ihnen im Gespräch ebenfalls ein Wohnraumangebot machen, melden Sie dieses bitte zusammen mit dem Vermieter beim Sozialamt Ihrer Gemeinde. Der Bedarf ist enorm. Die Landesregierung plant, eine landesweite Wohnraumvermittlungsstelle in der ADD einzurichten.
Michael Kock
Koordination Flüchtlingshilfen
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Referat 5.2.95 "Grundsicherung SGB XII, Asylwesen, Bildung und Teilhabe"
Bahnhofstr. 9
56068 Koblenz
Telefon (0261)108655
Telefax (0261)1088655
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Datenschutzerklärung
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Verein. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für den Vorstand der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V.. Eine Nutzung der Internetseiten der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Vereins über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
- Begriffsbestimmungen
Die Datenschutzerklärung der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
- a) personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
- b) betroffene Person
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
- c) Verarbeitung
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
- d) Einschränkung der Verarbeitung
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
- e) Profiling
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
- f) Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
- g) Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
- h) Auftragsverarbeiter
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
- i) Empfänger
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
- j) Dritter
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
- k) Einwilligung
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
- Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, sonstiger in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geltenden Datenschutzgesetze und anderer Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter ist die:
Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V.
Kolpingstraße 38
56727 Mayen
Deutschland
Tel.: 02651951076
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Website: www.ankommen-mayen.de
- Cookies
Die Internetseiten der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. verwenden Cookies. Cookies sind Textdateien, welche über einen Internetbrowser auf einem Computersystem abgelegt und gespeichert werden.
Zahlreiche Internetseiten und Server verwenden Cookies. Viele Cookies enthalten eine sogenannte Cookie-ID. Eine Cookie-ID ist eine eindeutige Kennung des Cookies. Sie besteht aus einer Zeichenfolge, durch welche Internetseiten und Server dem konkreten Internetbrowser zugeordnet werden können, in dem das Cookie gespeichert wurde. Dies ermöglicht es den besuchten Internetseiten und Servern, den individuellen Browser der betroffenen Person von anderen Internetbrowsern, die andere Cookies enthalten, zu unterscheiden. Ein bestimmter Internetbrowser kann über die eindeutige Cookie-ID wiedererkannt und identifiziert werden.
Durch den Einsatz von Cookies kann die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. den Nutzern dieser Internetseite nutzerfreundlichere Services bereitstellen, die ohne die Cookie-Setzung nicht möglich wären.
Mittels eines Cookies können die Informationen und Angebote auf unserer Internetseite im Sinne des Benutzers optimiert werden. Cookies ermöglichen uns, wie bereits erwähnt, die Benutzer unserer Internetseite wiederzuerkennen. Zweck dieser Wiedererkennung ist es, den Nutzern die Verwendung unserer Internetseite zu erleichtern. Der Benutzer einer Internetseite, die Cookies verwendet, muss beispielsweise nicht bei jedem Besuch der Internetseite erneut seine Zugangsdaten eingeben, weil dies von der Internetseite und dem auf dem Computersystem des Benutzers abgelegten Cookie übernommen wird. Ein weiteres Beispiel ist das Cookie eines Warenkorbes im Online-Shop. Der Online-Shop merkt sich die Artikel, die ein Kunde in den virtuellen Warenkorb gelegt hat, über ein Cookie.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Ferner können bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden. Dies ist in allen gängigen Internetbrowsern möglich. Deaktiviert die betroffene Person die Setzung von Cookies in dem genutzten Internetbrowser, sind unter Umständen nicht alle Funktionen unserer Internetseite vollumfänglich nutzbar.
- Erfassung von allgemeinen Daten und Informationen
Die Internetseite der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. erfasst mit jedem Aufruf der Internetseite durch eine betroffene Person oder ein automatisiertes System eine Reihe von allgemeinen Daten und Informationen. Diese allgemeinen Daten und Informationen werden in den Logfiles des Servers gespeichert. Erfasst werden können die
(1) verwendeten Browsertypen und Versionen,
(2) das vom zugreifenden System verwendete Betriebssystem,
(3) die Internetseite, von welcher ein zugreifendes System auf unsere Internetseite gelangt (sogenannte Referrer),
(4) die Unterwebseiten, welche über ein zugreifendes System auf unserer Internetseite angesteuert werden,
(5) das Datum und die Uhrzeit eines Zugriffs auf die Internetseite,
(6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse),
(7) der Internet-Service-Provider des zugreifenden Systems und
(8) sonstige ähnliche Daten und Informationen, die der Gefahrenabwehr im Falle von Angriffen auf unsere informationstechnologischen Systeme dienen.
Bei der Nutzung dieser allgemeinen Daten und Informationen zieht die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. keine Rückschlüsse auf die betroffene Person. Diese Informationen werden vielmehr benötigt, um
(1) die Inhalte unserer Internetseite korrekt auszuliefern,
(2) die Inhalte unserer Internetseite sowie die Werbung für diese zu optimieren,
(3) die dauerhafte Funktionsfähigkeit unserer informationstechnologischen Systeme und der Technik unserer Internetseite zu gewährleisten sowie
(4) um Strafverfolgungsbehörden im Falle eines Cyberangriffes die zur Strafverfolgung notwendigen Informationen bereitzustellen.
Diese anonym erhobenen Daten und Informationen werden durch die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. daher einerseits statistisch und ferner mit dem Ziel ausgewertet, den Datenschutz und die Datensicherheit in unserem Unternehmen zu erhöhen, um letztlich ein optimales Schutzniveau für die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Die anonymen Daten der Server-Logfiles werden getrennt von allen durch eine betroffene Person angegebenen personenbezogenen Daten gespeichert.
- Routinemäßige Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
Entfällt der Speicherungszweck oder läuft eine vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einem anderen zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.
- Rechte der betroffenen Person
- a) Recht auf Bestätigung
Jede betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber eingeräumte Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Möchte eine betroffene Person dieses Bestätigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- b) Recht auf Auskunft
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
- die Verarbeitungszwecke
- die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden
- die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen
- falls möglich die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
- das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung
- das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
- wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden: Alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten
- das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Artikel 22 Abs.1 und 4 DS-GVO und — zumindest in diesen Fällen — aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- c) Recht auf Berichtigung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden)
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
- Die personenbezogenen Daten wurden für solche Zwecke erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet, für welche sie nicht mehr notwendig sind.
- Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
- Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein, und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
- Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
- Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
- Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DS-GVO erhoben.
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
- e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
- Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen.
- Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
- Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person benötigt sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
- Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt und es steht noch nicht fest, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
- f) Recht auf Datenübertragbarkeit
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. wenden.
- g) Recht auf Widerspruch
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
- h) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Flüchtlingshilfe im Raum Mayen e.V. angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- i) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
- Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
- Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
- Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
- Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hof tätig ist, in Kooperation mit dem Anwalt für Datenschutzrecht Christian Solmecke erstellt.
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